Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte in den Streitjahren gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen, Arbeitslohn sowie eine Rente. Die Klägerin erzielte ebenfalls gewerbliche Beteiligungseinkünfte und unterhielt daneben ein Einzelunternehmen, das den Betrieb von Photovoltaikanlagen zum Gegenstand hat und für das das Finanzamt T-Stadt (Niedersachsen) für alle drei Streitjahre eine gesonderte Feststellung durchführte.
Der Kläger ist Eigentümer zweier landwirtschaftlicher Anwesen in S-Stadt (U-Str. 1) und in F-Stadt (V-Straße 2). Auf dem letztgenannten Grundstück befindet sich die Wohnung der Kläger.
Am 12.7.2007 schlossen die Kläger einen "Mietvertrag für Gewerbezwecke" ab. § 1 dieses Vertrages lautet wie folgt:
§ 1 Mietobjekt
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