I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin war vom 1. August 1991 bis zum 31. Juli 2005 bei dem Kanton Basel-Stadt teilzeitbeschäftigt. Am 1. August 1995 trat sie der Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) bei. Von 1990 bis zu diesem Zeitpunkt war sie Mitglied einer anderen schweizerischen Pensionskasse gewesen. Deren Austrittsleistung wurde von der PKBS als Eintrittsleistung entgegengenommen.
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