FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.11.2001
6 K 1497/99
Normen:
EStG § 13a ;

Einkommensteuerliche Behandlung des Verkaufs von Zuckerrübenkontingenten

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 6 K 1497/99

DRsp Nr. 2002/4265

Einkommensteuerliche Behandlung des Verkaufs von Zuckerrübenkontingenten

Zuckerrübenkontingente sind bei einem Landwirt auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen zu rechnen, wenn er zu keiner Zeit Zuckerrüben angebaut hat. Die Veräußerung von Zuckerrübenkontingenten stellt daher einen betrieblichen Vorgang im Sinne des § 13 a Abs. 8 Nr. 3 EStG a. F. dar.

Normenkette:

EStG § 13a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt die nach einer Außenprüfung ergangenen Einkommensteuer-Änderungsbescheide 1990 und 1991 zu Recht erneut dahin geändert hat, dass es den für das Wirtschaftsjahr 1990 / 1991 angesetzten landwirtschaftlichen Gewinn nachträglich um 15.717,-- DM erhöhte.