FG Köln - Urteil vom 16.06.2016
15 K 2827/12
Normen:
EStG § 15a Abs. 4; EStG § 24 Nr. 1a;

Einkommensteuerliche Behandlung einer Zahlung auf der Grundlage eines Vergleichs vor dem Oberlandesgericht

FG Köln, Urteil vom 16.06.2016 - Aktenzeichen 15 K 2827/12

DRsp Nr. 2016/15731

Einkommensteuerliche Behandlung einer Zahlung auf der Grundlage eines Vergleichs vor dem Oberlandesgericht

Tenor

Unter Änderung des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 vom 06.06.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 29.08.2012 werden die tarifbegünstigten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um 348.000 € niedriger festgestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 85% und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4; EStG § 24 Nr. 1a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die steuerliche Behandlung einer Zahlung der Stadt A an die Klägerin in Höhe von 2.550.000 € auf der Grundlage eines Vergleichs vor dem Oberlandesgericht (OLG) B streitig.