FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.01.2007
6 K 299/06
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 ; BewG § 4 ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 ; FlurbG § 15 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 677

Einkommensteuerliche Behandlung eines Abfindungsanspruchs aus einer Flurbereinigung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.01.2007 - Aktenzeichen 6 K 299/06

DRsp Nr. 2007/4671

Einkommensteuerliche Behandlung eines Abfindungsanspruchs aus einer Flurbereinigung

1. Der Erwerber eines Grundstücks tritt nach § 15 FlurbG mit allen Rechten - einschließlich eines Anspruchs auf Wertausgleich - und Pflichten als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein. 2. Eine Entnahme des Anspruchs auf Wertausgleich, der noch nicht entstanden ist, kommt bei der Übertragung des Grundstücks nicht in Betracht. 3. Befindet sich der Anspruch auf Wertausgleich im Zeitpunkt seiner Entstehung - nach der Entnahme des Grundstücks - aufgrund Übergehens nach § 15 FlurbG im Privatvermögen des Anspruchsberechtigten, unterliegt er nicht der Einkommensteuer. 4. Dies gilt auch, soweit der flurbereinigungsrechtliche Abfindungsanspruch ein eigentumsrechtliches Anwartschaftsrecht begründet.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 ; BewG § 4 ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 ; FlurbG § 15 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens vereinbarter Wertausgleich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist.

Die Kläger werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wobei er seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt. Die Klägerin ist Hausfrau.