Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12.09.2019 – 15 K 1378/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die für das Streitjahr (2014) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die jüngere ihrer beiden Töchter wurde im März des Streitjahres geboren.
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