FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.06.2016
1 K 1685/14
Normen:
DBA Luxemburg Art. 10 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 12
DStRE 2017, 621
IStR 2016, 818

Einkommensteuerliche Behandlung von Einkünften aus einer Geschäftsführertätigkeit für eine luxemburgische S.a.r.l.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2016 - Aktenzeichen 1 K 1685/14

DRsp Nr. 2016/13183

Einkommensteuerliche Behandlung von Einkünften aus einer Geschäftsführertätigkeit für eine luxemburgische S.a.r.l.

Geschäftsführer ist kein ständiger Vertreter der von ihm vertretenen Kapitalgesellschaft Geschäftsführer einer luxemburgischen S.A. unterfällt als deren Organ nicht dem Regelungsbereich des § 13 AO, da sich die Geschäftsführer und Vertretertätigkeit gegenseitig ausschließen.

Tenor

I.

Die Bescheide für 2001 bis 2007 über Körperschaftsteuer und über den Gewerbesteuermessbetrag, jeweils vom 6. Mai 2013, sowie die Einspruchsentscheidung vom 23. April 2014 werden aufgehoben.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA Luxemburg Art. 10 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin in den Streitjahren beschränkt körperschaftsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig war.