FG Köln - Urteil vom 16.06.2016
13 K 3649/13
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 S. 1; EStG § 50d Abs. 8;
Fundstellen:
BB 2017, 2781

Einkommensteuerliche Behandlung von im Iran erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Köln, Urteil vom 16.06.2016 - Aktenzeichen 13 K 3649/13

DRsp Nr. 2016/15729

Einkommensteuerliche Behandlung von im Iran erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 S. 1; EStG § 50d Abs. 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit, die dieser im Streitjahr im Iran erzielt hat.

Der Kläger, der seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Beklagten hat, war in der Zeit vom des Streitjahres 2009 bis zum ... zunächst bei einem iranischen ... und anschließend bei einem iranischen ... angestellt. Während der Zeit seiner Beschäftigung im Iran erzielte er im Zusammenhang mit einer Dozententätigkeit im Rahmen mehrerer Auslandsreisen für verschiedene ... weitere Einkünfte. Außerdem hatte er aus diversen inländischen Quellen unstreitig in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte.