FG Hamburg - Urteil vom 26.04.2016
2 K 160/14
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4;

Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale oder der tatsächlichen Aufwendungen bei Fahrten vom Wohnort zur Hochschule

FG Hamburg, Urteil vom 26.04.2016 - Aktenzeichen 2 K 160/14

DRsp Nr. 2016/12066

Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale oder der tatsächlichen Aufwendungen bei Fahrten vom Wohnort zur Hochschule

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob für Fahrten vom Wohnort zur Hochschule die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen sind.

Der Kläger bezog in den Streitjahren 2011 und 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war am 5. November 2008 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden und zunächst als Offiziersanwärter bei dem Ausbildungsbataillon in A stationiert. Seine Dienstzeit dauert 13 Jahre und endet regulär am ... 2021; er hat die Offizierslaufbahn mit Studium eingeschlagen, die Studiendauer war mit vier Jahren und drei Monaten eingeplant. Seit dem 1. Oktober 2009 studierte er an der Universität der Bundeswehr/B-Universität in Hamburg. Ab dem 23. September 2013 verrichtet er seinen Dienst in C.