Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Ausgleichszahlung an die geschiedene Ehefrau des Klägers steuerlich zu berücksichtigen ist.
Der 196x geborene Kläger wurde im Streitjahr 2012 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er hat gegenüber seiner Arbeitgeberin, der C. & Co. GmbH, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Nach der ursprünglichen Vereinbarung vom 1.12.1993 (Bl. 100 f. der Gerichtsakte) betrug das lebenslänglich zu zahlende Ruhegeld jährlich xxxxx DM und die Hinterbliebenenrente 60% hiervon. Ziffer 6 dieser Vereinbarung enthält ein Verfügungsverbot über Ansprüche aus dieser Pensionszusage.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|