FG Münster - Urteil vom 22.06.2016
7 K 727/14 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1b;
Fundstellen:
DB 2016, 12

Einkommensteuerliche Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung an die geschiedene Ehefrau des Steuerpflichtigen

FG Münster, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 7 K 727/14 E

DRsp Nr. 2016/12251

Einkommensteuerliche Berücksichtigung einer Ausgleichszahlung an die geschiedene Ehefrau des Steuerpflichtigen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Ausgleichszahlung an die geschiedene Ehefrau des Klägers steuerlich zu berücksichtigen ist.

Der 196x geborene Kläger wurde im Streitjahr 2012 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er hat gegenüber seiner Arbeitgeberin, der C. & Co. GmbH, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Nach der ursprünglichen Vereinbarung vom 1.12.1993 (Bl. 100 f. der Gerichtsakte) betrug das lebenslänglich zu zahlende Ruhegeld jährlich xxxxx DM und die Hinterbliebenenrente 60% hiervon. Ziffer 6 dieser Vereinbarung enthält ein Verfügungsverbot über Ansprüche aus dieser Pensionszusage.