Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 EStG.
Der Kläger war seit Gründung der A ... B und C GmbH (nachfolgend GmbH) im Jahr 1986 zusammen mit Herrn B zu 50 % an der GmbH beteiligt, und zwar zunächst nominal zu 50.000 DM und nach Kapitalerhöhung im Jahr 1998 zu nominal 225.000 DM. Laut Handelsregisterauszug waren sowohl der Kläger als auch Herr B im Streitjahr (2010) zur Geschäftsführung befugt.
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