FG Köln - Urteil vom 23.11.2016
4 K 3688/12
Normen:
EStG § 17 Abs. 1;

Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Übertragung der Anteile an einer GmbH nach § 17 EStG

FG Köln, Urteil vom 23.11.2016 - Aktenzeichen 4 K 3688/12

DRsp Nr. 2017/1551

Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Übertragung der Anteile an einer GmbH nach § 17 EStG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 EStG.

Der Kläger war seit Gründung der A ... B und C GmbH (nachfolgend GmbH) im Jahr 1986 zusammen mit Herrn B zu 50 % an der GmbH beteiligt, und zwar zunächst nominal zu 50.000 DM und nach Kapitalerhöhung im Jahr 1998 zu nominal 225.000 DM. Laut Handelsregisterauszug waren sowohl der Kläger als auch Herr B im Streitjahr (2010) zur Geschäftsführung befugt.