FG Münster - Urteil vom 11.03.2016
4 K 173/13 E
Normen:
EStG § 22; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2017, 1484

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen nach der Veräußerung einer Immobilie

FG Münster, Urteil vom 11.03.2016 - Aktenzeichen 4 K 173/13 E

DRsp Nr. 2016/7233

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen nach der Veräußerung einer Immobilie

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 22; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen nach der Veräußerung einer Immobilie.

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit,Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen sowie - aus einer erheblichen Anzahl von Objekten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er war zudem Gesellschafter-Geschäftsführer der inzwischen insolventen A. M. GmbH, ebenso Gesellschafter der A. GbR. Zwischen den Gesellschaften bestand eine Betriebsaufspaltung.