Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Goldhandel als (negative) Progressionseinkünfte im Sinne des § 32b des Einkommensteuergesetzes - EStG - einer nach englischem Recht gegründeten Limited Liability Partnership - LLP -, an der der Kläger maßgeblich beteiligt war.
Der Kläger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2012 - soweit vorliegend von Interesse - einen steuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der A-GmbH i.H.v. xxxxxxxxxx € (Bl. 8 Einkommensteuerakten). Weiterhin wurde bei den übrigen ausländischen Einkünften (nach
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