FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.02.2016
12 K 1205/14
Normen:
EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 -7; JVEG § 16; JVEG § 18;

Einkommensteuerliche Bewertung der Vergütung von Schöffentätigkeiten bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2016 - Aktenzeichen 12 K 1205/14

DRsp Nr. 2016/8377

Einkommensteuerliche Bewertung der Vergütung von Schöffentätigkeiten bei einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 -7; JVEG § 16; JVEG § 18;

Tatbestand

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger, ein nicht selbstständig tätiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, war im Streitjahr 2010 auch als ehrenamtlicher Richter (Schöffe) beim Landgericht X tätig und hat hierfür eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz -- JVEG -- erhalten. Ihm wurde u.a. eine Entschädigung i.H.v. 2.320 € für Verdienstausfall und i.H.v. 565 € für Zeitversäumnis bezahlt.