FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.03.2016
2 K 180/12
Normen:
EStG § 2 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 22 Nr. 3;
Fundstellen:
DStR
DStRE 2017, 724

Einkommensteuerliche Bewertung einer unternehmerischen Betätigung als ein einheitlicher Gewerbebetrieb

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.03.2016 - Aktenzeichen 2 K 180/12

DRsp Nr. 2016/18395

Einkommensteuerliche Bewertung einer unternehmerischen Betätigung als ein einheitlicher Gewerbebetrieb

1. "Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher Betätigungen2. Gewinnerzielungsabsicht bei einem Yachtbetrieb (Yachtvercharterung, Yachthandel und -reparatur)

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 sowie 2008 und 2009 vom 15. Dezember 2010 (2004) bzw. 10. Juni 2011, alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. August 2012 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 52 % und der Beklagte zu 48 %.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist - soweit der Klage stattgegeben wurde - wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 22 Nr. 3;

Tatbestand