Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über die Höhe eines Verlustes des Klägers gemäß § 17 EStG im Jahr 2010, insbesondere darum, mit welchem Wert ein am 4.3.2004 gewährtes Darlehen im Rahmen des Verlustes zu berücksichtigen ist und ob § 3c Abs. 2 EStG Anwendung findet. Die Beteiligten streiten zudem über die Berücksichtigung von Kapitalerträgen im Streitjahr.
1. 2.
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