FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.12.2014
1 K 1008/09

Einkommensteuerliche Bewertung von Sanierungsmaßnahmen bei einem Kulturhaus; Vorliegen einer Liebhaberei mangels erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2014 - Aktenzeichen 1 K 1008/09

DRsp Nr. 2016/2221

Einkommensteuerliche Bewertung von Sanierungsmaßnahmen bei einem Kulturhaus; Vorliegen einer Liebhaberei mangels erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 03. Juli 2009 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 06. November 2009 werden dahingehend geändert, dass Einkünfte der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von -18.094,00 DM berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 80 v.H. und im Übrigen der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Kläger ihrerseits zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Tatbestand

Streitgegenständlich ist die Frage, ob die Klägerin hinsichtlich des Grundstücks ... in S. eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit entfaltet hat, sodass hieraus resultierende Verluste trotz fehlender Betriebseinnahmen steuerlich anzuerkennen sind, oder ob mangels Gewinnerzielungsabsicht eine sog. Liebhaberei vorliegt.

Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.