Der Bescheid über Einkommensteuer 2016 vom 25. Januar 2018, in der Fassung des Änderungsbescheids vom 3. April 2018 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2018, wird dahingehend geändert, dass die Einbeziehung des Sterbegeldes in Höhe von 5.689,40 Euro bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit unterbleibt. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Klägerin bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wird mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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