FG Münster - Urteil vom 27.07.2016
10 K 584/16 E
Normen:
EStG § 13; EStG § 21;
Fundstellen:
DStRE 2018, 312

Einkommensteuerliche Einordnung eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen

FG Münster, Urteil vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 10 K 584/16 E

DRsp Nr. 2016/14986

Einkommensteuerliche Einordnung eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 13; EStG § 21;

Tatbestand

Zu entscheiden ist über die Zulässigkeit der Klage. In der Sache streiten die Beteiligten darüber, ob ein Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört.

Der Kläger ist Eigentümer des ... qm großen Grundstücks Gemarkung M, Flur ..., Flurstück ... (im Folgenden: Grundstück).

Dieses Grundstück hatte Herr B V, der Vater des Klägers, im Februar 1970 im Tauschwege von dem Landwirt D erworben und ein ... qm großes Grundstück, Gemarkung M, Flur ..., Parzelle ... hingegeben.

Nach dem Tod von Herrn B V im Jahr 1974 wurde die Mutter des Klägers, Frau H V, dessen Gesamtrechtsnachfolgerin und somit unter anderem Eigentümerin des Grundstücks. Mit notariellem Vertrag vom 30.03.1982 übertrug Frau H V das Grundstück auf den Kläger. Nutzen und Lasten gingen mit Wirkung zum 01.04.1982 auf den Kläger über.

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