FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2017
6 K 6258/16
Normen:
AO § 163; AO § 233a;

Einkommensteuerliche Erfassung von sonstigen Einkünften als Rentner; Erzielung von sonstigen Einkünften aus einem einmaligen Grundstücksvermittlungsgeschäft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2017 - Aktenzeichen 6 K 6258/16

DRsp Nr. 2019/11764

Einkommensteuerliche Erfassung von sonstigen Einkünften als Rentner; Erzielung von sonstigen Einkünften aus einem einmaligen Grundstücksvermittlungsgeschäft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 163; AO § 233a;

Tatbestand

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2012 sonstige Einkünfte als Rentner. Darüber hinaus erzielte er sonstige Einkünfte aus einem einmaligen Vermittlungsgeschäft (Grundstücksvermittlung) in Höhe von € 193.146,27. Er reichte die Einkommensteuererklärung für 2012 am 28. Februar 2014 oder - nach Darstellung des Klägers - am 10. April 2014 beim Beklagten ein; bei der Erstellung der Steuererklärung war er nicht durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten worden.

Mit Bescheid vom 08. April 2016 setzte der Beklagte die Einkommensteuer für 2012 auf € 73.440,- und die Zinsen zur Einkommensteuer auf € 8.808,- fest.