FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.02.2019
8 K 8230/15
Normen:
UmwStG § 20 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2019, 742

Einkommensteuerliche Folgen aus einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2019 - Aktenzeichen 8 K 8230/15

DRsp Nr. 2019/5421

Einkommensteuerliche Folgen aus einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UmwStG § 20 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Strittig sind zwischen den Beteiligten die Folgen aus einer Einbringung der Klägerin in eine Kapitalgesellschaft.

Mit drei notariellen Verträgen vom 28. Dezember 2001 erfolgte zunächst eine Unternehmensnachfolge in Bezug auf die Unternehmen des Herrn B... auf dessen erwachsene Kinder (Frau C..., sowie Herr D...). Hierzu schlossen diese am 28. Dezember 2001 einen Kaufvertrag über die Betriebe "E..." sowie "F...". Die Übergabe der Betriebe erfolgte am 01. Januar 2002. Frau C... und Herr D... gründeten zur selbständigen Fortführung der Betriebe zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nämlich die "G... GbR" (im Weiteren auch: "Schwestergesellschaft") sowie die "A... GbR" (im Weiteren: "Klägerin").