Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 23.02.2015 wird geändert. Die Einkommensteuer wird auf 565.002 € festgesetzt.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
3.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Streitig ist, ob Anteile des Klägers an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehören.
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