Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Streitig sind die steuerliche Zuordnung des erworbenen Traktors zum Betriebsvermögen des land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebs und die steuerliche Berücksichtigung dessen Anschaffungskosten.
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