FG Düsseldorf - Urteil vom 24.03.2015
10 K 2849/12 E
Normen:
EStG § 11; EStG § 17;

Einkommensteuerliche Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - Aktenzeichen 10 K 2849/12 E

DRsp Nr. 2016/14832

Einkommensteuerliche Zurechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

EStG § 11; EStG § 17;

Tatbestand

Streitig ist, in welcher Höhe die Kläger aus der Veräußerung von Anteilen an der A ...gesellschaft mbH (kurz: A) Einkünfte i.S.d. § 17 EStG erzielt haben.

Die in den Jahren 1931 und 1941 geborenen Kläger haben am 06.02.2009 geheiratet und werden im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war zu Beginn des Jahres 2009 zu 10 % an der A beteiligt und die Klägerin zu 90 %.

Die Beteiligungsverhältnisse hatten sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt: