FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.02.2016
2 K 2186/14
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;

Einkommensteuerlicher Nachweis der dauernden Wertminderung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks; Eignung von Bodenrichtwerten und Gutachten zur Feststellung einer dauernden Wertminderung weinbaulich genutzter Flächen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 2 K 2186/14

DRsp Nr. 2016/16084

Einkommensteuerlicher Nachweis der dauernden Wertminderung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks; Eignung von Bodenrichtwerten und Gutachten zur Feststellung einer dauernden Wertminderung weinbaulich genutzter Flächen

Bodenrichtwerte und Gutachten sind geeignet, eine dauernde Wertminderung weinbaulich genutzter Flächen nachzuweisen. Eine dauerhafte Wertminderung landwirtschaftlich genutzter Flächen liegt vor, wenn nach den Bodenrichtwerten über Jahrzehnte die Höhe der Anschaffungskosten nicht mehr erreicht wird. Eine Prognose, dass dies so bleibt, kann durch ein Gutachten erstellt werden. Ein Grundsatz, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen keiner dauerhaften Wertminderung unterliegen können, besteht nicht.

Tenor

I.

Der Einkommensteuerbescheid 2011 in der Fassung des Bescheides vom 23. Januar 2013 und der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2014 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft um 2.347.00 € gemindert werden.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Teilwertberichtigung für ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück.