Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 26.04.2016 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 85.000 € gemindert werden.
Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto beim Geschäftsführer einer GmbH zu einem Zufluss von Arbeitslohn führen.
Der Kläger ist seit 1992 Geschäftsführer der G ... GmbH (GmbH). Anteile an der Gesellschaft hält er nicht.
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