FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.02.2016
9 K 9317/13
Normen:
EStG § 9 Abs. 1;
Fundstellen:
DB 2016, 12
DStR 2016, 6

Einkommensteuermindernde Berücksichtigung geltend gemachter Aufwendungen für Dienstreisen als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2016 - Aktenzeichen 9 K 9317/13

DRsp Nr. 2016/6624

Einkommensteuermindernde Berücksichtigung geltend gemachter Aufwendungen für Dienstreisen als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob vom Kläger geltend gemachte Aufwendungen für Dienstreisen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Streitjahr 2011 einkommensteuermindernd zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Eheleute, die in einem gemeinsamen Haushalt mit ihren volljährigen Söhnen B... und C... in D... wohnten. Sie wurden vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger war ganzjährig als Angestellter in der Funktion eines Consultanten bei der E... GmbH mit Sitz in F... beschäftigt. Er erbrachte seine Arbeitsleistungen ganz überwiegend von zuhause aus (sog. home office).

Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 einen laufenden Bruttoarbeitslohn, bestehend aus 14 Monatsgehältern, in Höhe von 65 462,93 EUR zuzüglich eines ermäßigt besteuerten Arbeitslohnes für mehrere Kalenderjahre in Höhe von 4 757,41 EUR, also insgesamt brutto 70 220,34 EUR.