BFH - Beschluss vom 21.09.2015
I R 72/14
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 28.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1765/12

Einkommensteuerpflicht der Einkünfte einer für die amerikanischen Streitkräfte tätigen sog. technischen Fachkraft

BFH, Beschluss vom 21.09.2015 - Aktenzeichen I R 72/14

DRsp Nr. 2015/18995

Einkommensteuerpflicht der Einkünfte einer für die amerikanischen Streitkräfte tätigen sog. technischen Fachkraft

1. NV: "Technische Fachkräfte" i.S. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind, auch wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, soweit sie sich nur in dieser Eigenschaft in der Bundesrepublik aufhalten. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn nach ihren gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass sie nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückkehren werden. 2. NV: Für die Beurteilung des hiernach maßgeblichen Rückkehrwillens können die Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht angewendet werden, weil es an dem erforderlichen typischen Geschehensablauf fehlt.