FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.10.2014
3 K 1765/12
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; AO § 8; Nato-Truppenstatut (NTS) Art. X; Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut (ZA-NTS) Art. 72; Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut (ZA-NTS) Art. 73; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - USA Artikel 15;

Einkommensteuerpflicht einer sog. technischen Fachkraft im Sinne des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2014 - Aktenzeichen 3 K 1765/12

DRsp Nr. 2014/18572

Einkommensteuerpflicht einer sog. "technischen Fachkraft" im Sinne des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut

Kann eine technische Fachkraft i.S. des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut ihren Willen, in die USA zurückkehren zu wollen, weder im Wege des Anscheinsbeweises noch anhand sonstiger Indizien nachweisen, ist sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; AO § 8; Nato-Truppenstatut (NTS) Art. X; Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut (ZA-NTS) Art. 72; Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut (ZA-NTS) Art. 73; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - USA Artikel 15;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Klägers im Inland besteht.

Der Kläger besitzt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft und ist seit 10. August 2009 mit der Klägerin verheiratet. Sie leben gemeinsam mit dem Sohn der Klägerin in W (Deutschland) im Einfamilienhaus der Klägerin. Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit als Goldschmiedin (Bl. 1 der ESt-Akte), der Kläger bezog eine Rente als ehemaliges Air Force Mitglied.