FG Hamburg - Urteil vom 28.02.2014
6 K 179/12
Normen:
BGB § 7; AO § 8; FGO § 79a Abs. 3; FGO § 79a Abs. 4; FGO § 90 Abs. 2; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Einkommensteuerrecht, Kindergeld: Kindergeldberechtigung während einer Entsendung ins Ausland (Nicht-EU)

FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2014 - Aktenzeichen 6 K 179/12

DRsp Nr. 2014/7893

Einkommensteuerrecht, Kindergeld: Kindergeldberechtigung während einer Entsendung ins Ausland (Nicht-EU)

Der steuerrechtliche Wohnungsbegriff stellt auf die tatsächliche Gestaltung ab und knüpft insbesondere an äußere Merkmale an. Ein ins Nicht-EU-Ausland entsandter Arbeitnehmer behält seinen inländischen Wohnsitz bei, wenn er regelmäßig während der Sommer- und Weihnachtsferien mehrere Wochen sich im Inland aufhält.

Normenkette:

BGB § 7; AO § 8; FGO § 79a Abs. 3; FGO § 79a Abs. 4; FGO § 90 Abs. 2; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Kindergeld für die drei Kinder des Klägers für den Zeitraum Januar 2007 bis einschließlich Mai 2010.

Der Kläger ist verheiratet und hat drei Kinder, A, geb. am ..., B, geb. am ... und C, geb. am ....