Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 ist verfassungskonform
FG Hamburg, Urteil vom 21.09.2012 - Aktenzeichen 3 K 144/11
DRsp Nr. 2012/20946
Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 ist verfassungskonform
1. Die Verminderung des Sonderausgabenabzugs für die private Krankenversicherung der Basisversorgung um die Arbeitgeberzuschüsse auch insoweit, als diese auf die Komfortversorgung entfallen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG), ist verfassungsgemäß.2. Der Ausschluss anderer Vorsorgeaufwendungen (wie Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) vom Sonderausgabenabzug, wenn die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Basisversorgung den Höchstbetrag bereits ausschöpfen (§ 10 Abs. 4 Satz 4), ist verfassungsgemäß.