1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist, ob die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2013 bis 2016 nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) zu korrigieren sind.
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