A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die einkommensteuerrechtliche Behandlung zusammenveranlagter Eltern mit vier minderjährigen Kindern in dem Fall, in dem beide Eltern berufstätig waren, in dem Streitjahr 1995 verfassungswidrig war.
I.
1. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 1997, mit dem ihre Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 1995 abgewiesen worden ist, sowie gegen den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 6. Juli 1998, mit dem ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen worden ist.
Die Beschwerdeführer wurden im Streitjahr 1995 zusammenveranlagt. Sie waren beide berufstätig. Ihre vier Kinder waren zu Beginn des Streitjahres 8, 11, 14 und 16 Jahre alt.
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