FG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 17.06.2003
6 V 2563/02
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus einem Schneeballsystem

FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.06.2003 - Aktenzeichen 6 V 2563/02

DRsp Nr. 2003/9964

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus einem Schneeballsystem

1. Ob im Rahmen eines Schneeballsystems erzielte Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4, bzw. Nr. 7 EStG oder als nicht steuerbare Spekulationsgewinne außerhalb der Fristen des § 23 EStG zu beurteilen sind, bestimmt sich nicht allein aufgrund der vertraglichen Gestaltung, sondern vor allem nach der wirtschaftlichen Betrachtung der tatsächlichen Durchführung. 2. Im summarischen Verfahren bestehen bei langer Anlagedauer ernstliche Zweifel am Zufluss von nur gut geschriebenen Scheinerträgen auf in früheren Zeiträumen gut geschriebene Scheinerträge.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsteller standen in Geschäftsbeziehung zu der Firma CTS ... GmbH, S (im folgenden CTS).

Die CTS wurde 1985 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Unternehmensberatung und Vermittlung von Kapitalanlagen. Alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer war seit Februar 1986 Herr K. Seit 1. Oktober 2001 war eine weitere Person als Geschäftsführer bestellt worden. Am 2. November 2001 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CTS eröffnet.

Die CTS verwendete die folgenden Geschäftsbedingungen:

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