BFH - Urteil vom 17.09.2009
VI R 17/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1; EStG § 19a; EStG § 39b Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 19.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 9231/07

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Rückgabe von im Wert gestiegenen Aktien nach einem fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramm

BFH, Urteil vom 17.09.2009 - Aktenzeichen VI R 17/08

DRsp Nr. 2009/25866

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Rückgabe von im Wert gestiegenen Aktien nach einem fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramm

1. Wird ein fehlgeschlagenes Mitarbeiteraktienprogramm rückgängig gemacht, indem zuvor vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten vor.2. Die Höhe des Erwerbsaufwands bemisst sich in einem solchen Fall nach dem ursprünglich gewährten geldwerten Vorteil; zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1; EStG § 19a; EStG § 39b Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, in welcher Höhe durch die Rückgabe von im Wert gestiegenen Aktien negativer Arbeitslohn bei der Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember 2006 zu berücksichtigen ist.