Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Zinsscheine an eine Bank und der Anleihemäntel an eine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG im zeitlichen Geltungsbereich der Abgeltungsteuer vor Einfügung von § 20 Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Abs. 4 Satz 8 und 9 EStG.
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