FG Thüringen - Urteil vom 29.04.2009
III 1342/04
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; BGB § 433; BGB § 535;

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des vom Erwerber einer Immobilie an den Veräußerer gezahlten Nutzungsentgelts für den Zeitraum zwischen Übergabe und Kaufpreiszahlung

FG Thüringen, Urteil vom 29.04.2009 - Aktenzeichen III 1342/04

DRsp Nr. 2010/11726

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des vom Erwerber einer Immobilie an den Veräußerer gezahlten Nutzungsentgelts für den Zeitraum zwischen Übergabe und Kaufpreiszahlung

Haben die Vertragsparteien nach Bezeichnung, Wortlaut und Regelungsinhalt des notariellen Vertrags sowie nach ihren Erwartungen und Absichten einen Kaufvertrag mit Auflassung, nicht hingegen einen Mietvertrag geschlossen, so erzielt der Veräußerer im Zeitraum zwischen der Übergabe des Objekts an den Erwerber und der Kaufpreiszahlung in Gestalt des vom Erwerber geschuldeten Nutzungsentgelts keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Nutzungszinsen stellen vielmehr Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; BGB § 433; BGB § 535;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung (VuV) eines Grundstückes in A-Stadt.