Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Zwischen den Parteien ist die Qualifizierung der Einkünfte aus einem Mehrfamilienhaus streitig.
Die Kläger sind je zur Hälfte an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts L (GbR)beteiligt, die von ihnen zum gegründet wurde. Zweck der GbR ist die Vermietung einer halle, die auf dem unbebauten, im Eigentum der Gesellschafter (je 1/2) stehenden Grundstück Cstr. xx in M zu Beginn des Jahres 1981 errichtet wurde. Die Vermietung der halle sowie einer Freifläche von ca. 1.200 qm erfolgte mit Vertrag vom .1981 zum .1981 an die Firma S GmbH (im folgenden GmbH), die auf dem Grundstück ihren ...handel betreibt. Gesellschafter der GmbH sind ebenfalls die Kläger zu jeweils 50 v.H.
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