I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erzielte in den Streitjahren 2002 bis 2004 und 2006 Einkünfte aus der Vermarktung eines Urheberrechts für sogenannte ...trikots und ...kalender. Die Schutzrechte, aus denen die Klägerin als Lizenzgeberin von verschiedenen Lizenznehmern Einnahmen bezog, waren in den Streitjahren bis auf ein einziges Lizenzrecht erloschen, das dem Lizenznehmer --einem Verlag-- die Nutzung der Trikotkalender deutscher und ausländischer ...vereine gestattete. Die jährliche Lizenzzahlung betrug ... EUR.
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