FG München - Urteil vom 05.06.2024
9 K 1510/22

Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Containern; Bestimmung der Einkunftsart; Abzug von Betriebsausgaben bei nicht erfüllter Forderung auf Eigentumsverschaffung; Bilanzierung bei nicht erkanntem Gewerbebetrieb

FG München, Urteil vom 05.06.2024 - Aktenzeichen 9 K 1510/22

DRsp Nr. 2024/9733

Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Containern; Bestimmung der Einkunftsart; Abzug von Betriebsausgaben bei nicht erfüllter Forderung auf Eigentumsverschaffung; Bilanzierung bei nicht erkanntem Gewerbebetrieb

Tenor

1. Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide vom 14. Februar 2024 (für 2018) und 14. März 2024 (für 2019) werden die Einkommensteuer 2018 und 2019 nach Maßgabe der Urteilsgründe herabgesetzt. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Geschäften über Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Seefrachtcontainern.

a) b) c)