FG Münster - Urteil vom 05.08.1999
14 K 5871/97 E, G
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 22 Nr. 3 ; EStR Abschn. 137; GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
EFG 2000, 1135

Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen

FG Münster, Urteil vom 05.08.1999 - Aktenzeichen 14 K 5871/97 E, G

DRsp Nr. 2001/2315

Einkünfte aus der Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen

Ein Steuerpflichtiger, der innerhalb von fünf Jahren mehr als zwanzig Wohnmobile ankauft, sie für jeweils (höchstens) achtzehn Monate zu einem kaum die Anschaffungskosten deckenden Mietzins an den Veräußerer vermietet und ihm anschließend wieder verkauft, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Einzelfallwürdigung).

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; EStG § 22 Nr. 3 ; EStR Abschn. 137; GewStG § 2 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Strittig ist im wesentlichen, ob der Kläger (Kl.) durch das Vermieten und Verkaufen von Wohnmobilen gewerblich tätig geworden ist.

Der Kl. war bis zu seiner Pensionierung wegen Krankheit als Finanzbeamter im Prüfungsdienst tätig.

Aufgrund eines Vertrages vom 06.03.1988 (Bl. 34 FG-Akte) erwarb er Wohnmobile von der H... Reisemobil GmbH (H...), deren Anteile ein Zahnarzt hielt; die GmbH ist 1994 in Konkurs gegangen. Die Wohnmobile vermietete er an die H..., damit diese sie an Selbstfahrer weitervermietete. Die Mietverträge des Kl. mit der H... liefen über 18 Monate, beginnend mit dem jeweiligen Erwerb des Wohnmobils durch den Kl. Der Mietzins betrug in der Saison (April bis Oktober) ... DM/monatlich, im übrigen ... DM.