BFH - Urteil vom 02.05.2000
IX R 99/97
Normen:
EStG § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 14

Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

BFH, Urteil vom 02.05.2000 - Aktenzeichen IX R 99/97

DRsp Nr. 2000/8367

Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

Das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen des Vermieters ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit, sondern führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: