Streitig ist, ob den Klägern Einkünfte aus Kapitalvermögen zugeflossen sind.
Folgender Vertrag wurde am 17.01.2007 bzw. 25.01.2007 geschlossen:
"Zwischen H Ltd., Zypern vertreten durch die T GmbH & Co KG, Deutschland (nachfolgend Geschäftsbesorger genannt) und A. und C. (nachfolgend Investor genannt) wird nachstehender Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Kapitalbeteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen geschlossen." Die Kapitalanlagesumme beträgt 100.000 €.
Ziffer IV 4 des Geschäftsbesorgungsvertrags enthält die folgende Regelung:
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