FG Münster - Urteil vom 11.10.2019
13 K 172/17 E
Normen:
FGO § 100 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 556
DStZ 2020, 145
NZA 2020, 442

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

FG Münster, Urteil vom 11.10.2019 - Aktenzeichen 13 K 172/17 E

DRsp Nr. 2020/238

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 100 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung der Pkw AA-BB 100 und AA-CC 200 in den Streitjahren 2009 und 2010.

Die Kläger wohnen in M. und werden seit dem Jahr 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Zuvor wurde der Kläger allein zur Einkommensteuer veranlagt. Er betreibt ein Einzelunternehmen, dessen Gegenstand die Vermietung von Betriebsgrundstücken sowie die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen, Versicherungen und Finanzierungen ist. Neben gewerblichen Einkünften erzielte er auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte.

Der Kläger ist zudem alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der ... X. GmbH mit Sitz in F. (Amtsgericht M., HRB ..., im Folgenden: "GmbH"), mit der eine Betriebsaufspaltung besteht. Der Kläger als Besitzunternehmer verpachtet dem Betriebsunternehmen u.a. Grundstücke und Gebäude. Unternehmensgegenstand der GmbH ist (...). Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH war im Streitzeitraum der Kläger.