FG Hessen - Urteil vom 30.06.2021
8 K 1573/18
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2022, 1091

Einkünfte aus Gewerbebtrieb bei Kommanditgesellschaft als Untergesellschaft einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

FG Hessen, Urteil vom 30.06.2021 - Aktenzeichen 8 K 1573/18

DRsp Nr. 2022/3543

Einkünfte aus Gewerbebtrieb bei Kommanditgesellschaft als Untergesellschaft einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Tenor

Der Bescheid vom 17. Dezember 2009 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Oktober 2018 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Einkünfte der Klägerin als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind und ob deren Komplementärin originär gewerbliche Einkünfte erzielt.

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