FG Düsseldorf - Urteil vom 31.08.2012 3 K 4554/11 E
Normen:
EStG i.d.F. vom 13.12.2006 § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG i.d.F. vom 13.12.2006 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2; EStG i.d.F. vom 13.12.2006 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4;
Fundstellen:
DStRE 2015, 140
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog. Floater) - Negative Marktrendite - Voraussetzung des Vorliegens einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
FG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2012 - Aktenzeichen 3 K 4554/11 E
DRsp Nr. 2014/11481
Einkünfte aus Kapitalvermögen – Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog. Floater) – Negative Marktrendite – Voraussetzung des Vorliegens einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG
Finanzprodukte, bei denen sowohl die Kapitalrückzahlung als auch die Zahlung eines Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängen, fielen bis einschließlich 2008 nicht in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4EStG a.F., da die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts als negative Marktrendite das Vorliegen einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7EStG voraussetzt.Als tief nachrangige, eigenkapitalähnliche Verbindlichkeiten ausgestaltete variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog. Floater) mit unendlicher Laufzeit, die im Falle der Insolvenz der Emittenten nur dann zurückgezahlt werden, wenn zuvor alle nicht-nachrangigen und bestimmte nachrangige Verbindlichkeiten vollumfänglich bedient worden sind, und bei denen die Zinszahlungen daran geknüpft sind, dass die Eigenkapitalausstattung der Emittenten – nach Bedienung aller vorrangigen und bestimmter gleichrangiger Anleger - eine Ausschüttung ermöglicht, erfüllen nicht die Voraussetzungen einer sonstigen Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG.
Normenkette:
EStG i.d.F. vom 13.12.2006 § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG i.d.F. vom 13.12.2006 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2;
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