FG Düsseldorf - Urteil vom 16.04.2013
13 K 2328/12 E
Normen:
EStG 2002 § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1; EStG 2002 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c; EStG 2002 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2;
Fundstellen:
DStR 2014, 8
DStRE 2014, 407

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus der Veräußerung von Aktienanleihen in Form sog. Goals bzw. Kick-In Goals

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2013 - Aktenzeichen 13 K 2328/12 E

DRsp Nr. 2013/14513

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus der Veräußerung von Aktienanleihen in Form sog. Goals bzw. Kick-In Goals

Entgegen der Verwaltungsauffassung fallen Aktienanleihen in Form sog. Goals bzw. Kick-In Goals, bei denen die Zahlung eines aus Zins- und Prämienanteil bestehenden Kupons fest zugesagt wird und der kursabhängige Rückzahlungsbetrag sich maximal auf den Nennbetrag der Inhaberschuldverschreibung beläuft, nicht unter die Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG. Der bei Unterschreiten bestimmter Kursgrenzen eintretende Verlust aus der Lieferung des Basiswerts anstelle der Rückzahlung des Nominalwertes ist der Vermögensebene zuzuweisen und rechtfertigt – unabhängig von dem Einfluss dieses Verlustrisikos auf die fest zugesagte Rendite der Aktienanleihe - nicht die Annahme eines negativen Ertrages im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG für die Kapitalüberlassung.