FG Düsseldorf - Urteil vom 28.01.2004
7 K 3859/01 E
Normen:
EStG § 24 § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1520

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Lebenslanges Pachtrecht; Übertragung eines Teilgrundstücks; Weiterführung eines Betriebes; Pachtaufhebungsentschädigung; Verzicht - Kein ermäßigter Steuersatz bei Zahlung einer Pachtaufhebungsentschädigung in Fällen ohne Einnahmeausfall oder bei Verzicht auf Einkunftserzielung

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2004 - Aktenzeichen 7 K 3859/01 E

DRsp Nr. 2006/20625

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Lebenslanges Pachtrecht; Übertragung eines Teilgrundstücks; Weiterführung eines Betriebes; Pachtaufhebungsentschädigung; Verzicht - Kein ermäßigter Steuersatz bei Zahlung einer Pachtaufhebungsentschädigung in Fällen ohne Einnahmeausfall oder bei Verzicht auf Einkunftserzielung

Der Verzicht auf das lebenslange Pachtrecht an einem landwirtschaftlichen Betrieb gegen Übertragung eines Teils der Hofanlage rechtfertigt nicht die Annahme einer dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfenden Entschädigung i.H. des Wertes des Teilgrundstücks, wenn die Pächter den Betrieb aufgrund neuer Anpachtung im gleichen Umfang ohne Einnahmeausfälle oder sonstige Erschwernisse weiter bewirtschaften können. Die Pächter büßen dann gerade keine Einnahmequelle ein, sondern sie verbessern ihre wirtschaftliche Lage gegenüber der Position vor Abschluss des Übertragungsvertrages.

Normenkette:

EStG § 24 § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand: