FG München - Urteil vom 28.03.2017
2 K 1783/14

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch für wahlärztliche Leistungen eines Chefarztes; Zufluss von Nettoliquidationseinnahmen; Schuldzinsen; Über- und Unterentnahmen

FG München, Urteil vom 28.03.2017 - Aktenzeichen 2 K 1783/14

DRsp Nr. 2018/12194

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch für wahlärztliche Leistungen eines Chefarztes; Zufluss von Nettoliquidationseinnahmen; Schuldzinsen; Über- und Unterentnahmen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Die verheirateten Kläger wurden in den Streitjahren 2009 und 2010 beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie als Chefarzt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus selbständiger Arbeit. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit.

Der Kläger schloss mit dem Behandlungszentrum (Krankenhaus) am 8. Februar 1994 einen sog. Dienstvertrag ab (Dienstvertrag, vgl. BP-Akte, Bl. 196 ff.). Danach wurde er als Oberarzt ab 15. April 1994 auf unbestimmte Zeit eingestellt und ... beschäftigt. Als angestellter Oberarzt wurde er gemäß § 22 BAT in die Vergütungsgruppe I a eingruppiert.