FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 23.05.2005
V 202/99
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einem Ferienhaus

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 23.05.2005 - Aktenzeichen V 202/99

DRsp Nr. 2007/10983

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einem Ferienhaus

Die für die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung erforderliche Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen. Dementsprechend sind die einzelnen Jahre der Vermietungstätigkeit gesondert zu beurteilen, sodass das Gesamtergebnis aus der Sicht zu Beginn des jeweiligen Jahres zu prognostizieren ist. Die bei der Anschaffung des zu vermietenden Objektes (hier eines Ferienhauses) angestellten Überlegungen und Berechnungen sind nicht einfach für die Folgejahre zu übernehmen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses bei der Ermittlung der Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer für 1994 und 1995.